Ab dem 1. Oktober 2020 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer zu übermitteln.
Dies betrifft auch die Vergabe von freiberuflichen Leistungen.
Die Übermittlung der Daten kann auch über eine externe Berichtsstelle, die beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registriert ist, erfolgen.

Wir beraten und begleiten die öffentliche Hand bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben insbesondere im Rahmen der eVergabe sowie neuerdings auch bei der Übermittlung von Vergabestatistiken.

Wir unterstützen insbesondere in folgenden Bereichen:
– Konzeption und Durchführung kompletter Vergabeverfahren als externe Vergabestelle
– Beratung zu Fragestellungen des Vergaberechts
– Begleitung bei der Erstellung von Vergabeunterlagen
– Übermittlung der Vergabestatistik


ezwei

Einführung Verpflichtung zur Übermittlung von Statistikdaten für öffentliche Auftraggeber